Wohneigentumsförderung
TrĂ€umen Sie von Wohneigentum? Dann können Sie Ihr Kapital aus der Pensionskasse oder der SĂ€ule 3a im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) beziehen. Sie mĂŒssen als (Mit-)EigentĂŒmer im Grundbuch eingetragen sein. Ein Ferienhaus oder ein Renditeobjekt kann nicht mit Vorsorgegeldern finanziert werden.
- WEF-BezĂŒge sind alle fĂŒnf Jahre möglich
- Bis zum Alter von 50 Jahren kann das gesamte Vorsorgeguthaben bezogen werden. Danach kann entweder das Sparkapital bei Alter 50 oder die HĂ€lfte des aktuell vorhandenen Sparkapitals bezogen werden
- Je nach Reglement dĂŒrfen VorbezĂŒge nur bis zu einem festgelegten Alter getĂ€tigt werden
- Der Mindestbetrag fĂŒr einen Bezug ist CHF 20â000
- Ziel der Wohneigentumsförderung ist, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können
- Bei jĂŒngeren Personen kann die Wohneigentumsförderung als Starthilfe zur Finanzierung von Wohneigentum dienen
- Bei Àlteren Vorsorgenehmern kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auch der Steueroptimierung dienen
Die Steuerlast auf der Auszahlung des Pensionskassenkapitals kann erheblich reduziert werden, wenn schon vor der Pensionierung ein Teil der Hypothek mit WEF-BezĂŒgen amortisiert wird.
Zur Finanzierung
SĂ€ule 3a-Rechner
Die SĂ€ule 3a fördert die private Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen. Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, ErtrĂ€ge bleiben wĂ€hrend der Laufzeit steuerfrei â und beim Bezug gilt ein deutlich reduzierter Tarif.
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