Private Vorsorge

Vorsorgekonto SĂ€ule 3a

Mit der gebundenen Vorsorge sparen Sie gezielt fĂŒr Ihren Ruhestand. Bis zu einem bestimmten Maximalbetrag können Sie jedes Jahr flexibel Einzahlungen tĂ€tigen. Einen Mindestbetrag gibt es dabei nicht. Sie profitieren von einem Vorzugszins und umfangreichen Steuereinsparungen. Das Gesetz stellt sicher, dass Sie Ihr Guthaben bei wichtigen Ereignissen auch vor Ihrer Pensionierung beziehen können. Das Konto wird spesenfrei gefĂŒhrt.

 

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WĂ€hrung

CHF

Zinssatz

0.25 %

Wertschriftenlösungen

Jederzeit möglich

Das Wichtigste im Überblick

Ihre Vorteile

Steuerlich begĂŒnstigtes Sparen

Flexibel einzahlbar

Vorzugszins

GebĂŒhrenfreie KontofĂŒhrung

Eignung

Privatpersonen mit AHV-pflichtigem Einkommen ab Alter 18 bis maximal 5 Jahre nach der ordentlichen Pensionierung

Ziel & Zweck

  • Vermögensaufbau mittels Konto oder Wertschriftensparen zur Sicherstellung Ihres Lebensstandards im Ruhestand
  • Steuervorteile ausschöpfen
  • Finanzierung von selbstbewohntem Eigentum

Einzahlungen

Mit QR-Rechnung, Dauerauftrag oder E-Banking:

  • FĂŒr Erwachsene mit Pensionskasse: pro Jahr max. CHF 7’258 (2025/2026)
  • FĂŒr ErwerbstĂ€tige ohne Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens bzw. maximal CHF 36’288 (2025/2026)
  • Ab 2026 sind nachtrĂ€gliche Überweisungen fĂŒr nicht getĂ€tigte Einzahlungen ab 2025 in beschrĂ€nktem Umfang möglich.

RĂŒckzĂŒge (31 Tage KĂŒndigungsfrist)

Bei Pensionierung oder vorzeitig mittels Antragsformular und gemÀss gesetzlichen Bestimmungen bei:

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum (WEF)
  • Amortisation einer Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum (WEF)
  • Einkauf/ÜberfĂŒhrung in die Pensionskasse
  • Aufnahme einer selbstĂ€ndigen ErwerbstĂ€tigkeit im Haupterwerb, innerhalb von 12 Monaten
  • Wegzug ins Ausland
  • Bezug einer vollen IV-Rente

RĂŒckzĂŒge WEF

Kein Minimum, alle 5 Jahre

Auszahlungen

  • frĂŒhestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters
  • bei Aufgabe der ErwerbstĂ€tigkeit, jedoch spĂ€testens 5 Jahre nach ordentliche Pensionierung

Steuer

WÀhrend der Laufzeit gibt es keine Einkommens-, Vermögens- und Verrechnungssteuer. Beim Bezug kommt es zu einem gesonderten, reduzierten Tarif.

Zusatzdienstleistungen

Freiwillige Absicherung des Sparziels mit einer Versicherung möglich

HĂ€ufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen – kompakt und verstĂ€ndlich erklĂ€rt.

Welche BeitrÀge kann ich in die SÀule 3a einzahlen?

Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dĂŒrfen maximal CHF 7’528 pro Jahr in die SĂ€ule 3a einzahlen (Stand 2025). SelbststĂ€ndigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, und Arbeitnehmende, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben, können 20% ihres jĂ€hrlichen Einkommens einzahlen, maximal aber 36’288 Franken (Stand 2025). Die in die SĂ€ule 3a entrichteten BetrĂ€ge sind steuerlich abziehbar.

Lohnt sich das Sparen mit der 3. SĂ€ule?

Das Sparen mit der 3. SĂ€ule lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Ihre Altersvorsorge stĂ€rken möchten und von den steuerlichen Vorteilen profitieren können. Es bietet eine gute Möglichkeit, fĂŒr das Alter zusĂ€tzlich vorzusorgen und von einer potenziellen Rendite zu profitieren. Wenn Sie langfristig planen und ĂŒber die nötige Disziplin verfĂŒgen, kann es eine lohnende Option sein.

 

Zum SĂ€ule 3a Rechner Vorsorge

Wie eröffne ich ein 3a Konto / Depot bei der Bank?

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt (+41 44 727 41 41 / info@bankzimmerberg.ch) auf, gerne helfen wir Ihnen mit der Eröffnung weiter.

Wann und wie ist es möglich mein Vorsorgevermögen 3a wieder zu beziehen?

Sie können Ihr 3a-Vermögen vor dem Pensionsalter unter folgenden Bedingungen beziehen:

 

  1. Pensionsalter (65 Jahre).
  2. Wohneigentum (Kauf oder Renovierung einer selbst bewohnten Immobilie).
  3. InvaliditÀt (bei dauerhafter ErwerbsunfÀhigkeit).
  4. Auswanderung (wenn Sie dauerhaft aus der Schweiz wegziehen).
  5. SelbststÀndigkeit (bei Austritt aus der Pensionskasse).
  6. Tod (Vermögen wird an Erben ausgezahlt).

 

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt (+41 44 727 41 41 / info@bankzimmerberg.ch) auf, gerne stellen wir Ihnen den notwendigen Auszahlungsantrag zu.

 

Welche Steuern fallen bei einem Bezug meines Vorsorgevermögens an?

Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern werden Kapitalauszahlungssteuern fÀllig.

 

Zum Kapitalauszahlungsrechner Vorsorge

Wohneigentumsförderung

TrĂ€umen Sie von Wohneigentum? Dann können Sie Ihr Kapital aus der Pensionskasse oder der SĂ€ule 3a im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF) beziehen. Sie mĂŒssen als (Mit-)EigentĂŒmer im Grundbuch eingetragen sein. Ein Ferienhaus oder ein Renditeobjekt kann nicht mit Vorsorgegeldern finanziert werden.

 

  • WEF-BezĂŒge sind alle fĂŒnf Jahre möglich
  • Bis zum Alter von 50 Jahren kann das gesamte Vorsorgeguthaben bezogen werden. Danach kann entweder das Sparkapital bei Alter 50 oder die HĂ€lfte des aktuell vorhandenen Sparkapitals bezogen werden
  • Je nach Reglement dĂŒrfen VorbezĂŒge nur bis zu einem festgelegten Alter getĂ€tigt werden
  • Der Mindestbetrag fĂŒr einen Bezug ist CHF 20‘000
  • Ziel der Wohneigentumsförderung ist, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können
  • Bei jĂŒngeren Personen kann die Wohneigentumsförderung als Starthilfe zur Finanzierung von Wohneigentum dienen
  • Bei Ă€lteren Vorsorgenehmern kann sie unter bestimmten Voraussetzungen auch der Steueroptimierung dienen

 

Die Steuerlast auf der Auszahlung des Pensionskassenkapitals kann erheblich reduziert werden, wenn schon vor der Pensionierung ein Teil der Hypothek mit WEF-BezĂŒgen amortisiert wird.

 

Zur Finanzierung

SĂ€ule 3a-Rechner

Die SĂ€ule 3a fördert die private Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen. Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, ErtrĂ€ge bleiben wĂ€hrend der Laufzeit steuerfrei – und beim Bezug gilt ein deutlich reduzierter Tarif.

 

Zum Rechner

Budget- und Sparrechner

Verschaffen Sie sich mit unserem Budgetrechner einen Überblick ĂŒber Ihre monatlichen Ausgaben und ermitteln Sie Ihr persönliches Sparpotenzial.

 

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